Meldefrist zum 1.10.17 versäumt – So vermeiden Unternehmen und Stiftungen teure Bußgelder

Mit dem Inkrafttreten der Novelle des Geldwäschegesetzes (GwG) am 26.6.17 wurde in Deutschland das elektronische Transparenzregister eingeführt. Das GwG dient der Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht, deren gesetzgeberisches Ziel die Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung ist. Aufgrund dieses entlegenen Gesetzeszwecks ist die Überraschung oft groß, dass das Gesetz bußgeldbewehrte Meldepflichten für alle in Deutschland ansässigen Gesellschaften, Stiftungen und Treuhänder geschaffen hat! Weiterlesen

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