Muss nach Einbringung einer Einzelpraxis ein Übergangsgewinn ermittelt werden, obwohl die Einnahmen-Überschussrechnung fortgesetzt wird?

Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil, für den der Gewinn durch EÜR ermittelt wird, nach § 24 UmwStG in eine Personengesellschaft eingebracht, die ihren Gewinn ebenfalls mit der EÜR ermittelt, ist nach der bisherigen Verwaltungsauffassung ein Wechsel zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG erforderlich (BMF 11.11.11, IV C 2 – S 1978 b/08/10001 BStBl I 11, 1314). Diese Sichtweise ist nach dem Urteil des BFH (11.4.13, III R 32/12 BStBl II, 242) überholt (OFD Niedersachsen 3.3.17, S 1978d – 10 – St 243). Weiterlesen

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