Stichtag 15. Dezember 2017 nicht vergessen – Ohne Verlustbescheinigung keine Verlustverrechnung

Mit Wertpapieren aller Art kann man gewinnen, aber auch verlieren. Nicht immer ist es daher sinnvoll, das Wertpapier zu behalten. Nach dem Motto: „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“ kann es sinnvoll sein, Aktien und andere Wertpapiere mit Verlust zu veräußern. Wenn das Portfolio nicht nur verlustbringende Wertpapiere enthält, ist es ein Trost, dass die Verluste mit den steuerpflichtigen Erträgen verrechnet werden können. Im Ergebnis fällt nur auf den verbleibenden Ertrag Abgeltungsteuer an. Weiterlesen

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