Nachhaltigkeit – Mittelbare Koppelung der Kreditvergabe an die Vorlage von Nachhaltigkeitsdaten

Die BaFin formuliert in der 7. MaRisk-Novelle erstmals prüfungspflichtige Anforderungen an die explizite Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Geschäfts- und Risikostrategie, den Risikomanagementprozessen und Kreditprozessen der beaufsichtigten Institute. ESG-Risiken, also Risiken aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), können die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Institute beeinträchtigen. Daher ist ein effektives ESG-Risikomanagement für die BaFin besonders wichtig. Daraus folgen aber auch Konsequenzen für die Kreditnehmer; wenn immer mehr Kreditinstitute die ESG-Kriterien standardmäßig in ihre Konditionierung aufnehmen. Weiterlesen

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