HDI zu Beratung und Beantragung bei Kurzarbeitergeld und Entschädigungen nach § 56 IfSG

Für die Beratung zu diesen beiden Thema und das Stellen von Anträgen durch den Steuerberater für seine Mandanten gilt: Die Berechnung von Ansprüchen und die Stellung von Anträgen werden als reine Rechtsanwendung für zulässig erachtet. Beratungen sind, soweit Rechtsberatung, nur in dem Umfang zulässig und versichert, wie sie von § 5 RDG gedeckt sind. Im Falle der Überschreitung der Grenzen der erlaubten Nebenleistung bleibt der Versicherungsschutz erhalten, soweit die Überschreitung nicht bewusst geschah. Weiterlesen

Schreibe einen Kommentar

Im folgenden Kommentar-Feld kannst Du uns und anderen Nutzern Deine Ansicht zum Thema mitteilen. Es ist erforderlich, dabei Name und E-Mail-Adresse anzugeben. Beides wird nicht veröffentlicht. Deine IP-Adresse wird auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. f. DSGVO gespeichert. Das geschieht zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). Dann können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert. Weitere Einzelheiten zum Umgang mit Deinen Daten findest Du in unserer Datenschutzerklärung.