![](https://www.steuerberater-steve.de/wp-content/uploads/2018/12/Notgeschäftsführer-660x440.png)
Ein an einen Gesellschafter gerichtetes umfassendes Wettbewerbsverbot in dem Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist im Lichte von Art. 12 Abs. 1 GG einschränkend in dem Sinne auszulegen, dass es nur bis zum wirksamen Austritt aus der Gesellschaft gilt. Weiterlesen