Die 3 beliebtesten Steuermeldungen aus Woche 9/17

# Ehepaare dürfen 1.250 € für Arbeitszimmer 2-mal ansetzen

Jeder Ehegatte kann den Höchstbetrag von 1.250€ für seine Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers ansetzen.
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# Die Veräußerung von Teilen einer Praxis aus umsatzsteuerlicher Sicht

Veräußern niedergelassene (Zahn-) Ärzte einen Teil ihrer Praxis oder verkaufen sie Inventar, treten oft die ertragsteuerlichen Folgen in den Vordergrund. Die umsatzsteuerlichen Folgen sind aber keineswegs zu vernachlässigen. Der Beitrag geht auf eine Reihe praktischer Fälle ein.
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# Abschaffung der Abgeltungsteuer nimmt Formen an

Die von Bundesland Brandenburg im vergangenen Jahr gestartete Bundesrats-Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer hat am 23.02.2017 die erste Hürde genommen. Der Finanzausschuss im Bundesrat hat dem Vorschlag mit der Mehrheit von elf Ländern in seiner Sitzung zugestimmt.
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