Die 3 beliebtesten Steuermeldungen aus Woche 1/17

# Auswirkung der fehlenden Angabe des Leistungszeitpunkts auf den Vorsteuerabzug

Die Angabe des genauen Leistungszeitpunktes auf der Rechnung ist dann entbehrlich und das Fehlen für den Vorsteuerabzug unschädlich, wenn feststeht, dass das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht.
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# BMF überarbeitet das Schreiben zur Realteilung

Das neue Schreiben (BMF 20.12.16, IV C 6 – S 2242/07/10002 :004) ersetzt das Schreiben vom 28.2.06 (BStBl I S. 228). Es berücksichtigt die jüngere Rechtsprechung des BFH (so z. B. BFH 17.9.15, III R 49/13) und ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.
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# Qualifizierung der Einkünfte eines nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Rentenberaters

Der Beruf eines zugelassenen Rentenberaters ist nicht mit einem der Katalogberufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (insbes. Rechtsanwalt, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter) vergleichbar. Dies gilt auch, wenn der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG berücksichtigt wird. Zum ganzen Beitrag

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