Steuerberater Steve

  • Startseite
  • Über uns
  • Kontakt

Die Finanzverwaltung hat die GoBD neu gefasst

29. Juli 2019
von iwwadm

Mit dem Schreiben des BMF (11.7.19, IV A 4 – S 0316/19/10003 :001) werden die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neugefasst. Es tritt an die Stelle des BMF-Schreibens aus 2014. Weiterlesen

Schlagwörter Datenzugriff, GoBD, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung
Vorheriger ArtikelBeteiligungen als Betriebsvermögen des Freiberuflers
Nächster ArtikelEintragung einer Steuerberatungsgesellschaft mbH mit dem Zusatz „partners“
        
Newsletter-Anmeldung

Neueste Beiträge

  • Vakanzkosten – Wissen Sie eigentlich, was Sie eine unbesetzte Stelle kostet?
  • Nachhaltigkeit – Mittelbare Koppelung der Kreditvergabe an die Vorlage von Nachhaltigkeitsdaten
  • Digitalisierung – Änderung des Onlinezugangsgesetzes, um die Digitalisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben

Kategorien

Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
  • Impressum
  • AGB
  • Datenschutz
© 2018 IWW – Institut für Wissen in der Wirtschaft
Ein Unternehmen der /img/logo_vbm.png
Nach Oben