Eine Leistungserfassung „light“ gefährdet den Honoraranspruch

Will der Steuerberater eine Zeitgebühr bei Gericht erfolgreich durchsetzen, muss er den tatsächlichen zeitlichen Aufwand seiner Leistung konkret und nachprüfbar darlegen. Hierzu muss er stichwortartig angeben, welche konkrete Tätigkeit er innerhalb eines konkreten Zeitraums verrichtet hat. Dazu sind tätigkeitsbezogene Ausführungen zu Arbeits- und Gesprächsinhalten erforderlich. Weiterlesen.

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