Erforderlichkeit ist keine Voraussetzung für ein häusliches Arbeitszimmer

Das Finanzamt darf den Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht versagen, weil es das Arbeitszimmer mit Blick auf die tatsächlich angefallenen Arbeiten für nicht erforderlich hält (BFH 8.3.17, IX R 52/14). Weiterlesen