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Die Spekulationsbesteuerung nach § 23 EStG greift auch, wenn ein Ehegatte seinen Anteil am Familienheim durch Scheidungsfolgenvereinbarung auf den Ex-Gatten überträgt. Dies gilt selbst dann, wenn der ehemalige Partner mit der Zwangsversteigerung des Einfamilienhauses droht, um den anderen zur Veräußerung seines Miteigentumsanteils zu bewegen. (Weiterlesen)