Fälligkeitszeitpunkt einer regelmäßig wiederkehrenden Ausgabe

Steuererklärung für Finanzamt

Die Voraussetzungen für eine vom Zahlungszeitpunkt abweichende Zurechnung der Umsatzsteuervorauszahlung nach der wirtschaftlichen Zugehörigkeit sind gegeben, wenn der Steuerpflichtige eine innerhalb der Zehn-Tages-Frist gezahlte Dezember-Umsatzsteuervorauszahlung in der EÜR für das abgelaufene Jahr als Ausgabe erfasst ‒ obwohl die Zahlung wegen einer Dauerfristverlängerung noch nicht fällig war. Dem steht nicht entgegen, dass der Fälligkeitszeitpunkt der Zahlung außerhalb des „kurzen“ Zeitraums des § 11 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 11 Abs. 1 S. 2 EStG liegt. Denn nach dem Gesetzeswortlaut ist der Fälligkeitszeitpunkt für die zeitliche Zuordnung unerheblich. Weiterlesen

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