Die Änderungen des Berufsrechts zum 1.8.23 haben auch Auswirkungen auf die bestehenden Zusammenschlüsse von Steuerberatern/Rechtsanwälten im Rahmen einer Sozietät/GbR. Dort sind in vielen Kanzleien die notwendigen Maßnahmen (Abschluss bzw. Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung der Gesellschaft und Änderung der Haftungsbeschränkung in den Allgemeinen Auftragsbedingungen ‒ AAB) aber auch bis jetzt noch nicht umgesetzt. Mehr als ein Jahr nach der berufsrechtlichen Änderung besteht dringender Handlungsbedarf! (Weiterlesen)
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