Import-Kfz: Ein-Prozent-Regelung bemisst sich am Importpreis

Existiert für ein betrieblich genutztes Importfahrzeug kein inländischer Bruttolistenpreis und ist es auch nicht mit einem inländischen Fahrzeug vergleichbar, darf das Finanzamt den Bruttolistenpreis schätzen und ihn der Ein-Prozent-Regelung für die Privatnutzung zugrunde legen. Schätzungsgrundlage ist dabei der Importpreis und nicht der wesentlich niedrigere Listenpreis, der im Ursprungsland des Fahrzeugs angegeben ist. Das hat der BFH klargestellt. Weiterlesen