Eltern haben für ihr Kind auch dann noch Anspruch auf Kindergeld, wenn es die Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber ausbildungswillig bleibt. Das hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden. Weiterlesen
Nach Oben
Eltern haben für ihr Kind auch dann noch Anspruch auf Kindergeld, wenn es die Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber ausbildungswillig bleibt. Das hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden. Weiterlesen