Rabatte beim Pkw-Kauf sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

 

Gewährt ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte beim Autokauf wie seinen eigenen Mitarbeitern (Werksangehörigenprogramm), handelt es sich hierbei nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn (FG Köln 11.10.18, 7 K 2053/17, Rev. BFH VI R 53/18). Weiterlesen

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