Lohn auf einem Zeitwertkonto ist erst in der Auszahlungsphase zu versteuern

Der auf einem Zeitwertkonto eingestellte Arbeitslohn ist nicht bereits bei Einzahlung zu besteuern, sondern dem Arbeitnehmer erst in der Auszahlungsphase zufließt, wenn der Arbeitnehmer nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers darüber verfügen kann. Weiterlesen

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