Neuregelungen im Arbeitsrecht zum 1.8.22

Mit Wirkung zum 1.8.22 sind Änderungen des Nachweisgesetzes (NachwG) in Kraft getreten, die eine Überarbeitung von Musterarbeitsverträgen erforderlich machen. Die gute Nachricht aber ist, dass für Alt-Arbeitsverträge zunächst kein Handlungsbedarf besteht. Arbeitgeber sind also nicht proaktiv gehalten, die neuen umfangreichen Nachweispflichten gegenüber Alt-Arbeitnehmern zu erfüllen. Weiterlesen

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