
Eine spezielle Reputation des Steuerberaters kann bei der Gebührenrechnung allenfalls dann berücksichtigt werden, wenn der Mandant deswegen spürbare Vorteile erlangt, z. B. durch eine effektivere Leistungserbringung. Weiterlesen
Eine spezielle Reputation des Steuerberaters kann bei der Gebührenrechnung allenfalls dann berücksichtigt werden, wenn der Mandant deswegen spürbare Vorteile erlangt, z. B. durch eine effektivere Leistungserbringung. Weiterlesen