Sollte der Steuerberater einen Mandanten weiter beraten, gegen den ermittelt wird?

Selbst wenn der Steuerberater von steuerstrafrechtlichen Ermittlungen gegen seinen Mandanten weiß, für diesen aber weiter Steuererklärungen erstellt, führt dies auch bei objektiv unrichtigen Angaben nicht ohne Weiteres zum Vorwurf der Beihilfe. (Weiterlesen)