Bringt der Arbeitnehmer einen Werbeaufkleber des Arbeitgebers an seinem privaten Pkw an und erhält er dafür von seinem Arbeitgeber eine Vergütung, so handelt es sich eigentlich nicht um Arbeitslohn, sondern um sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG. Diese sind steuerfrei, wenn sie weniger als 256 EUR im Jahr betragen. Wie so häufig bei Steuermodellen ist aber auch die Gestaltung „Zuschuss für eine Fahrzeugwerbung“ zu sehr auf die Spitze getrieben worden. Weiterlesen
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