Taxiunternehmer zahlt Barlöhne

In einem Arbeitsgerichtsprozess hatte der Kläger, ein Taxifahrer, seinen Arbeitgeber (AG) auf Lohnzahlung verklagt. Er hatte angegeben, dass er mit dem AG einen mündlichen Vertrag abgeschlossen habe, wonach er 45 % der täglichen Einnahmen, die durch seine Fahrten erwirtschaftet wurden, als Lohn erhalten sollte. Dies war auch jahrelang gut gelaufen. Weiterlesen