Taxiunternehmer zahlt Barlöhne

In einem Arbeitsgerichtsprozess hatte der Kläger, ein Taxifahrer, seinen Arbeitgeber (AG) auf Lohnzahlung verklagt. Er hatte angegeben, dass er mit dem AG einen mündlichen Vertrag abgeschlossen habe, wonach er 45 % der täglichen Einnahmen, die durch seine Fahrten erwirtschaftet wurden, als Lohn erhalten sollte. Dies war auch jahrelang gut gelaufen. Weiterlesen

Schreibe einen Kommentar

Im folgenden Kommentar-Feld kannst Du uns und anderen Nutzern Deine Ansicht zum Thema mitteilen. Es ist erforderlich, dabei Name und E-Mail-Adresse anzugeben. Beides wird nicht veröffentlicht. Deine IP-Adresse wird auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. f. DSGVO gespeichert. Das geschieht zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). Dann können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert. Weitere Einzelheiten zum Umgang mit Deinen Daten findest Du in unserer Datenschutzerklärung.