„Verspätete“ Anteilsvereinigung als Steuerfalle: Trotz Schenkungsteuerpflicht fällt auch GrESt an

Eine böse Überraschung erlebte ein vermögender Steuerpflichtiger, der schon zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens auf seine vier Kinder übertragen wollte. Der Pferdefuß bei der Sache war allerdings, dass er die Kontrolle über das übertragene Vermögen weiter behalten wollte. Weiterlesen

Schreibe einen Kommentar

Im folgenden Kommentar-Feld kannst Du uns und anderen Nutzern Deine Ansicht zum Thema mitteilen. Es ist erforderlich, dabei Name und E-Mail-Adresse anzugeben. Beides wird nicht veröffentlicht. Deine IP-Adresse wird auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. f. DSGVO gespeichert. Das geschieht zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). Dann können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert. Weitere Einzelheiten zum Umgang mit Deinen Daten findest Du in unserer Datenschutzerklärung.