Weiterarbeit als freier Mitarbeiter nach Praxiskauf ist nicht sozialversicherungspflichtig

Der Inhaber einer Steuerberaterkanzlei, der diese samt Mandantenstamm an einen anderen Steuerberater veräußert und danach im Rahmen eines Freie-Mitarbeiter-Vertrages als Steuerberater für den Erwerber ausschließlich umsatzabhängig tätig wird, sich vertraglich eine weitreichende Unabhängigkeit gesichert hat und weiterhin gegenüber Mandanten wie ein Inhaber auftritt, wird als Selbständiger tätig (LSG Niedersachsen-Bremen 18.11.22, L 1 BA 91/19). Weiterlesen

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