Welche Umsatzgrenze gilt laut Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr, wenn Umsätze erst im Folgejahr anfallen?

Wurde das Unternehmen im Vorjahr gegründet und fielen Umsätze erst im darauf folgenden Jahr an, gilt die 17.500-EUR-Grenze für das Vorjahr und die 50.000-EUR-Grenze für das darauf folgende Jahr. Für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung im Vorjahr reichen Vorbereitungshandlungen; tatsächliche Umsätze sind nicht nötig (FG Thüringen 11.1.17, 3 K 758/15). Weiterlesen

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