Den Abzugsbetrag in der Gesamthand zu bilden und im Sonder-BV zu investieren, ist zulässig

§ 7g EStG greift auch dann, wenn der IAB in der Personengesellschaft gebildet wurden, die Investition später (innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums) von einem ihrer Gesellschafter im Sonderbetriebsvermögen aktiviert wird. Der in Anspruch genommene IAB ist im Wirtschaftsjahr der Anschaffung dem Sonderbetriebsgewinn außerbilanziell hinzuzurechnen ( BFH 15.11.17, VI R 44/16 ). Weiterlesen