Förderhilfen zu Unrecht gewährt – Rückzahlung und Subventionsbetrug?

Förderhilfen zu Unrecht gewährt – Rückzahlung und Subventionsbetrug?
Seit die Förderprogramme von Bund und Ländern angelaufen sind, kommen Fragen auf, wie mit Fällen umzugehen ist, in denen Mandanten Fördermittel beantragt und erhalten haben, obwohl möglicherweise die Fördervoraussetzungen nicht vorlagen oder nicht mehr vorliegen. Sollen oder müssen Mandanten die Förderung zurückzahlen? Riskieren sie gar obendrein ein Verfahren wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB)? Unglücklicherweise können diese Fragen derzeit nicht abschließend und wegen der föderalen Struktur auch nicht bundesweit beantwortet werden. (Weiterlesen)

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