Hinzuschätzung bei einem Taxi-Betrieb

Die Erlöse eines Taxiunternehmers können nach Ansicht des FG Hamburg (29.8.17, 2 K 238/16, Abruf-Nr. 198095 ) auf der Grundlage der Jahresgesamtlaufleistungen der Taxen geschätzt werden, wobei grundsätzlich die Nettoumsätze pro Kilometer angesetzt werden können, die sich aus den Gutachten über die wirtschaftliche Lage des Hamburger Taxigewerbes ergeben, die die Freie und Hansestadt Hamburg in Auftrag gegeben hat. Weiterlesen

Schreibe einen Kommentar

Im folgenden Kommentar-Feld kannst Du uns und anderen Nutzern Deine Ansicht zum Thema mitteilen. Es ist erforderlich, dabei Name und E-Mail-Adresse anzugeben. Beides wird nicht veröffentlicht. Deine IP-Adresse wird auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. f. DSGVO gespeichert. Das geschieht zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). Dann können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert. Weitere Einzelheiten zum Umgang mit Deinen Daten findest Du in unserer Datenschutzerklärung.