Steuerberaterhaftung – Hinweispflichten des Steuerberaters bei möglicherweise bevorstehenden Gesetzesänderungen

Wenn der Steuerberater über mögliche Risiken in Verbindung mit einer Änderung der Gesetzeslage und über die Risiken von Alternativen aufgeklärt hat, haftet er nicht für den Fall, dass der Mandant aufgrund des eingetretenen Risikos Mehrsteuern zahlt. Weiterlesen

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