Die Warn- und Hinweispflichten des mit der Bilanzerstellung beauftragten Steuerberaters bei Insolvenzreife greifen erst für Tätigkeiten nach dem Januar 2017 (LG Erfurt 14.7.21, 8 O 15103/19). Weiterlesen
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Die Warn- und Hinweispflichten des mit der Bilanzerstellung beauftragten Steuerberaters bei Insolvenzreife greifen erst für Tätigkeiten nach dem Januar 2017 (LG Erfurt 14.7.21, 8 O 15103/19). Weiterlesen
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