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Wer IAB sagt, muss auch Fahrtenbuch sagen

23. August 2019
von iwwadm

Die fast ausschließlich betriebliche Nutzung eines Pkw kann nicht mit nachträglichen Auflistungen nachgewiesen werden. Wer einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) für den Betriebs-Pkw durch die Betriebsprüfung retten will, muss ein Fahrtenbuch führen  (FG Münster 10.7.19, 7 K 2862/17 E, Rev. BFH VIII R 24/199. Weiterlesen

Schlagwörter Firmen-Pkw, Freiberufler, Investitionsabzugsbetrag, Praxis-Pkw, Selbstständige
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