Wofür braucht der Berufsstand überhaupt noch eine Berufsordnung?

Der Gesetzgeber hielt eine Satzung angesichts der gesetzlichen Regelung der zentralen Berufspflichten im StBerG nicht für notwendig (vgl. Gesetzentwurf zum 5. Steuerberatungsänderungsgesetz, 11.5.90; BR-Drs. 324/90, S. 21). Dennoch wurde die Berufsordnung (BOStB) auf Wunsch des Berufsstands durch das 6. Steuerberatungsänderungsgesetz (1994) eingeführt. Im Laufe der Jahre wurde die BOStB dann immer weiter ausgehöhlt (zuletzt durch die Berufsrechtsreform, vgl. Günther KP 21, 222), weswegen die Frage erlaubt ist, wozu künftig eine Berufsordnung erforderlich sein soll. Weiterlesen

Schreibe einen Kommentar

Im folgenden Kommentar-Feld kannst Du uns und anderen Nutzern Deine Ansicht zum Thema mitteilen. Es ist erforderlich, dabei Name und E-Mail-Adresse anzugeben. Beides wird nicht veröffentlicht. Deine IP-Adresse wird auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. f. DSGVO gespeichert. Das geschieht zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). Dann können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert. Weitere Einzelheiten zum Umgang mit Deinen Daten findest Du in unserer Datenschutzerklärung.