Der BFH wird sich zu Vollzugsdefiziten bei bargeldintensiven Betrieben äußern

Eine Betreiberin mehrerer Gaststätten und Hotelbetriebe wollte erreichen, dass ihre Einnahmen nur teilweise besteuert werden, weil sie sich durch das Vollzugsdefizit in anderen  bargeldintensiven Bereichen – auch wettbewerblich – benachteiligt sah. Das FG Baden-Württemberg sah jedoch erwartungsgemäß keinen strukturellen Erhebungsmangel, weswegen die Besteuerung verfassungsrechtlich problematisch werden könnte. Es ließ aber die Revision (IV R 34/18) zu. Weiterlesen

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