Was Steuerberater zur Corona-Haftungsprävention tun können

Wie viele Milliarden EUR für die Rettung der Wirtschaft ‒ unter anfänglich recht chaotischen Umständen ‒ ausgegeben wurden, kann (heute noch) keiner sagen. Ob Beantragung von Kurzarbeitergeld, Leistungen nach IfSG, Soforthilfe oder Überbrückungsgeld ‒ an der Vergabe wirkten immer auch Steuerberater mit. Alle ‒ Staat, Banken und Mandanten ‒ haben sich auf die Beurteilungen der Steuerberater verlassen. Diese zentrale Stellung birgt ein enormes Haftungspotenzial. Deswegen hat KP Kanzleiführung professionell ein besonderes Corona-Paket zur Haftungsprävention für Steuerberater geschnürt. (Weiterlesen)

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